Lipidapherese

Die Lipidapherese kommt für Patienten mit Fettstoffwechselstörungen in Betracht, wenn die medikamentöse Therapie alleine nicht zum Erreichen des Zielwertes für das LDL-Cholesterin oder das Lipoprotein(a) führt und gleichzeitig ein hohes kardiovaskuläres Risikoprofil vorliegt.

In den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V (20. Mai 2010) können Lipidapheresen durchgeführt werden bei Patienten:

  1. mit familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung

  2. mit schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann.

  3. Mit isolierter Lipoprotein(a)-Erhöhung über 60mg/dl und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig klinisch und durch bildgebende Verfahren dokumentierter progredienter kardiovaskulärer Erkrankung (koronare Herzerkrankung, periphere arterielle Verschlusskrankheit, zerebrovaskuläre Erkrankungen).

Die Lipidapherese wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt und dauert zwischen 2 und 3,5 Stunden. Dabei erreichen wir durch unsere Verfahren eine Reduktion des LDL-Cholesterins bzw. des Lipoprotein (a) von 75-80% bei jeder Behandlung.

Die entsprechenden Anträge an die Kostenträger zur zur Lipid-Apherese werden von uns gestellt. Da für die Kostenzusage spezielle Gutachten nötig sind, werden wir unsere Patienten an die entsprechende Fachärzte überweisen (Kardiologen, Angiologen, unabhängige Lipidologen).

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