Hilfswerk der Helfenden Hände Hamburg e.V.
Bereits im Jahre 1951 beginnt die Hamburger Reedersfrau Dora Fritzen Hilfspakete in die DDR zu politischen Häftlingen zu schicken. Sie findet schnell ehrenamtliche Mitstreiterinnen, die sich im Verein „Hilfswerk der Helfenden Hände Hamburg e.V.“ zusammenschließen. Unterstützt wird der Verein durch staatliche Zuwendungen und Spendengelder. Da Familie Fritzen auch ein ehemaliges Gefängnis in der Hamburger Holstenstrasse besaß, wurden auch dort unbemerkt von der Öffentlichkeit hundertausende Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln von den Vereinsmitgliedern vorbereitet. Von Privatanschriften und Deckadressen aus schickten sie die Pakete an politisch Inhaftierte und deren Verwandte in der ehemaligen DDR, später auch an Personen mit abgelehnten Ausreiseanträgen. Bis 1961 war der Verein eine „Geheimorganisation“ mit einem ausgeklügelten Netzwerk in der DDR insbesondere in Ost-Berlin.
Nach Augenzeugenberichten (ehemalige Flüchtlinge, darunter Angehörige von Patienten im Nephrologischen Zentrum Reinbek) lief die Flucht vieler politischer Gefangene nach deren Freilassung in der DDR bis zum Mauerbau 1961 folgendermaßen ab:
Die entsprechenden Personen erhielten von Mittelsmännern des HWHH verschlüsselte Kurznachrichten über einen Treffpunkt in West-Berlin. Dort, beispielsweise am Kurfürstendamm, wartete dann ein Mitglied des HWHH. Angehörige erhielten andere Zeiten bzw. andere Treffpunkte in West-Berlin. Über den HWHH wurden die Flüchtlinge dann nach Hamburg ausgeflogen und kamen zunächst im Gutshaus Hinschendorf unter. Der HWHH half den Flüchtlingen vor Ort mit der Antragsstellung zur Anerkennung als politisch Verfolgte und der Vermittlung von Arbeitsstellen. Dennoch herrschte im Gutshaus entgegen den Presseberichten eine eher „gedrückte Stimmung“, da die Angst vor Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) der DDR-Staatssicherheit unter den Flüchtlingen sehr groß war.
Das Ministerium für Staatssicherheit stufte das Hilfswerk als antikommunistische „Feindorganisation“ ein und entwickelt einen „Operativplan“ zur Unterbindung des organisierten Paketversands. Durch Adressenfahndung und Schriftvergleiche, Röntgen- und Inhaltskontrollen findet die Staatssicherheit nahezu alle Sendungen heraus. „Inoffizielle Mitarbeiter“ liefern Informationen über den Verein. Pakete werden eingezogen, Mitarbeiterinnen des Vereins verunsichert und die Empfänger unter Hinweis auf § 219 StGB der DDR über „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ unter Druck gesetzt: Würden sie die Annahme nicht verweigern, hätte dies erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.
1985 hat der Verein nach Erkenntnissen des MfS wegen ausbleibender Unterstützung und aufgrund des Gesundheitszustandes der Gründerin seine Arbeit eingestellt.